Regelungsvorhaben
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zur Anpassung der Kostenverteilung beim Netzanschluss von Biogasanlagen
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Ziel ist die Änderung der GasNZV, insbesondere der Regelungen zur Kostenverteilung beim Netzanschluss von Biogasanlagen. Die bisherige Aufteilung (75 % Netzbetreiber / 25 % Anlagenbetreiber) soll überarbeitet werden, um eine stärkere Beteiligung der Betreiber zu erreichen. Damit sollen nur wirtschaftlich sinnvolle Projekte realisiert und die Belastung der Allgemeinheit durch Infrastrukturkosten reduziert werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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