Regelungsvorhaben

konsequente Streichung des § 3 (Liste der Gefahrenklassen) in der Gefahrstoffverordnung

Aktiv vom 30.09.2025 bis 20.03.2026

Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506) am 30.09.2025

Beschreibung:
Die DGUV hält die Streichung des § 3 (Liste der Gefahrenklassen) im Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung für nachvollziehbar, regt aber eine stringente und konsequente Streichung in der Verordnung insgesamt an. Außerdem regt sie eine Klarstellung im Hinblick auf die Begriffe "Genehmigung" und "Klarstellung" in § 11a Abs. 3 und Abs. 3a an.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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