Regelungsvorhaben
Bewertung und redaktionelle Hinweise zum Entwurf für ein SGB IV-Anpassungsgesetz
Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Die DGUV begrüßt, dass mit dem SGB IV-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG) die rechtliche Grundlage für das Betriebsstättenverzeichnis bei der DGUV geschaffen werden soll und weist darüber hinaus in ihrer Stellungnahme auf notwendige redaktionelle Anpassungen im Bereich des Inkrafttretens sowie notwendige Anpassungen im SGB VII hin. Außerdem begrüßt sie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Training von KI-Systemen in der Sozialversicherung nach § 67c SGB X, regt aber eine Präzisierung des Gesetzestexts an.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]