Regelungsvorhaben

Ausbaubeschleunigung durch Ersatzgeldregelungen bei Eingriffen in Landschaft und Natur bei Mobilfunkbauvorhaben

Angegeben von:
CONCILIUS AG (R002304) am 29.09.2025

Beschreibung:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Zum Zwecke der Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der digitalen Infrastruktur, werden Gesprächstermine mit den relevanten Mitgliedern des Bundestags sowie mit Mitarbeitenden der zuständigen Ministerien angefragt, terminiert und durchgeführt. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf gesetzlichen Vorhaben im nationalen Bereich und auf EU-Ebene zum 5G- und Gigabitausbau. Das betrifft konkret das Telekommunikationsgesetz, die Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder sowie die Umsetzung der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung in nationales Recht.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Svenia Ratheiser
    2. Guntram Dopfer
      Funktion: Vorstand
    3. Sara Röthel
      Funktion: Vorstand
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