Regelungsvorhaben
Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises (eBA) für Hilfsmittelerbringer
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
29.09.2025
Beschreibung:
Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss) Datum des Referentenentwurfs: 06.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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