Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Obligatorischer Sachkundenachweis sachgerecht, konsequent und positiv für das Handwerk

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 29.09.2025

Beschreibung:
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 3 und SDG 13 beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte mit der Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an EU-Recht ein Sachkundenachweis zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen ausschließlich obligatorisch über den Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV erbracht werden müssen, ist dies für das Handwerk als sachgerecht, konsequent und nicht als nachteilig zu bewerten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509270021 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.08.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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