Regelungsvorhaben

Thermische Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht mit Kohle- oder Gas-Kraftwerken im Rahmen energierechtlicher Betrachtungen gleichgesetzt werden.

Angegeben von:
ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (R000996) am 26.09.2025

Beschreibung:
ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509260033 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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