Regelungsvorhaben

EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO)

Angegeben von:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) (R002126) am 23.09.2025

Beschreibung:
Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur trat am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer Umsetzung wie bei Richtlinien bedarf. Dennoch sollen im deutschen Recht flankierende Vorschriften zur Klärung von Zuständigkeiten und Verfahren, insbesondere zur Erstellung, Prüfung und Überarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans, geschaffen werden. Der erste Entwurf ist bis 1. September 2026 der EU-Kommission vorzulegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine unionsrechtskonforme, fristgerechte Durchführung, im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen 11, 13, 14 und 15 der Agenda 2030.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Ver-ordnung (EU) 2022/869 Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508110013 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.08.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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