Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Entwurfs über das Gesetz zur Anpassung Pflanzenschutzgesetz an EU-Recht

Angegeben von:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) (R002126) am 23.09.2025

Beschreibung:
Nach deutschem Pflanzenschutzgesetz dürfen berufliche Verwender Pflanzenschutzmittel-Anwendungen derzeit schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Ab dem 1. Januar 2026 ist gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 eine verpflichtende elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung vorgeschrieben. Diese Regelung basiert auf Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist eine EU-weit einheitliche und digital verwertbare Dokumentation durch berufliche Anwender.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen Datum des Referentenentwurfs: 12.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508070006 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.08.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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