Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anwendungsbereich der EU-Altfahrzeuge-Verordnung

Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 23.09.2025

Beschreibung:
Ziel der Einflussnahme ist, im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Altfahrzeuge-Verordnung (ELV) zu erreichen, dass typgenehmigte E-Bikes der Kategorie L1e-B (Speed-Pedelecs), die zum Treten bestimmt sind, nicht in den Anwendungsbereich der ELV-Verordnung aufgenommen werden. Stattdessen sollen diese Fahrzeuge ausdrücklich in die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) einbezogen werden. Damit soll eine kohärente regulatorische Behandlung von typgenehmigten und nicht typgenehmigten E-Bikes sichergestellt werden, da letztere bereits unter die WEEE-Richtlinie fallen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509230003 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.09.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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