Regelungsvorhaben
Anwendungsbereich der EU-Altfahrzeuge-Verordnung
Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369)
am
23.09.2025
Beschreibung:
Ziel der Einflussnahme ist, im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Altfahrzeuge-Verordnung (ELV) zu erreichen, dass typgenehmigte E-Bikes der Kategorie L1e-B (Speed-Pedelecs), die zum Treten bestimmt sind, nicht in den Anwendungsbereich der ELV-Verordnung aufgenommen werden. Stattdessen sollen diese Fahrzeuge ausdrücklich in die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) einbezogen werden. Damit soll eine kohärente regulatorische Behandlung von typgenehmigten und nicht typgenehmigten E-Bikes sichergestellt werden, da letztere bereits unter die WEEE-Richtlinie fallen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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