Regelungsvorhaben

E-Sport soll gemeinnützig werden

Angegeben von:
Hamburger Sportbund e.V. (R000262) am 22.09.2025

Beschreibung:
E-Sport soll als Sportfiktion in die Abgabenordnung aufgenommen und damit gemeinnützig werden. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Neben der Würdigung von E-Sport, wird durch die Regelung die Autonomie sowohl des E-Sports als auch des klassischen Sports gewahrt. Die Regelung reduziert Konflikte mit der sportpolitischen Positionierung der Sportverbände, erlaubt aber gleichzeitig den Sportvereinen die unkomplizierte Angebotserweiterung. Daher unterstützt unserer Verband diese angestrebte Änderung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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