Regelungsvorhaben
E-Sport soll gemeinnützig werden
Angegeben von:
Hamburger Sportbund e.V. (R000262)
am
22.09.2025
Beschreibung:
E-Sport soll als Sportfiktion in die Abgabenordnung aufgenommen und damit gemeinnützig werden. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Neben der Würdigung von E-Sport, wird durch die Regelung die Autonomie sowohl des E-Sports als auch des klassischen Sports gewahrt. Die Regelung reduziert Konflikte mit der sportpolitischen Positionierung der Sportverbände, erlaubt aber gleichzeitig den Sportvereinen die unkomplizierte Angebotserweiterung. Daher unterstützt unserer Verband diese angestrebte Änderung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.09.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Breitensport [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]