Regelungsvorhaben
Anpassungsbedarfe bei dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
17.09.2025
Beschreibung:
Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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