Regelungsvorhaben
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
09.09.2025
Beschreibung:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das geplante EU-Regelungsvorhaben zur Bekämpfung von Online-Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in einer Weise weiterentwickelt wird, die einerseits den Schutz von Kindern gewährleistet, andererseits aber verhältnismäßig bleibt und Grundrechte respektiert. Konkret fordern wir, dass die derzeit vorgesehene verpflichtende Chatkontrolle nicht in dieser Form eingeführt wird, sondern alternative Ansätze genutzt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten und Pflichten im Vorschlag klar abgegrenzt werden, insbesondere mit Blick auf App-Store-Betreiber, Cloud-Infrastrukturanbieter und nicht-öffentliche Kommunikationsdienste. Ferner soll eine Doppelregulierung mit bestehenden EU-Rechtsakten wie DSA und e-Evidence vermieden werden.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu]
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2509090018 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.09.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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