Regelungsvorhaben
Erleichterungen für Factoringinstitute bzgl. neuer ESG-Anforderungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Bankenrichtlinie CRD VI
Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368)
am
09.09.2025
Beschreibung:
Mit dem BRUBEG soll das EU Bankenpaket (CRR III und CRD VI) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch Änderungen u.a. von Regelungen im KWG, die auch für Factoringinstitute gelten. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für (ggf. temporäre) Erleichterungen bzw. Ausnahmen für Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute im Hinblick auf die neuen §§ 26c und d KWG ein, welche Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken im Risikomanagement bzw. an die Erstellung eines ESG-Risikoplans enthalten.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.08.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]