Regelungsvorhaben
Weitere Korrekturen der Widerrufsregelungen und Klarstellungen zur elektronischen Widerrufsfunktion.
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
09.09.2025
Beschreibung:
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang)
- Handwerk [alle RV hierzu]
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SG2508040006 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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