Regelungsvorhaben

Bereitstellung einer öffentlich einsehbaren Übersicht staatlich festgesetzter Nachhaltigkeitssiegel.

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 09.09.2025

Beschreibung:
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508040004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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