Regelungsvorhaben
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. (R000335)
am
04.09.2025
Beschreibung:
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert
werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und
biogenen Gas/Öl eingesetzt werden.
Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die
technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen
zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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