Regelungsvorhaben
Anpassung der Regelungen zum Risikogewicht bei durch Immobilien besicherte Risikopositionen.
Angegeben von:
Sparkassenverband Bayern (R002125)
am
03.09.2025
Beschreibung:
Das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Risikogewicht sollte bei sog. ADC-Risikopositionen (Immobilienkredite in den Bereichen Grunderwerb, Erschließung und Bau) wieder 100 % statt 150 % betragen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.07.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-