Regelungsvorhaben

Anpassung der Regelungen zum Risikogewicht bei durch Immobilien besicherte Risikopositionen.

Angegeben von:
Sparkassenverband Bayern (R002125) am 03.09.2025

Beschreibung:
Das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Risikogewicht sollte bei sog. ADC-Risikopositionen (Immobilienkredite in den Bereichen Grunderwerb, Erschließung und Bau) wieder 100 % statt 150 % betragen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509030029 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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