Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Übergabe Petitionsunterschriften für ein Verbot der CO2-Betäubung von Schweinen und Anbindehaltung von Rindern

Angegeben von:
PETA Deutschland e.V. (R002485) am 27.08.2025

Beschreibung:
Jährlich werden über 30 Mio. Schweine in Deutschland vor ihrer Tötung im Schlachthaus mittels CO2 betäubt. Das Kohlendioxid verursacht bei den Tieren massive Erstickungsängste und aversives Verhalten. Diese Art der Betäubung stellt für die Schweine eine wahre Tortur dar und ist tierschutzrechtlich inakzeptabel. In Deutschland werden knapp eine Mio. Rinder in Anbindehaltung im Stall fixiert – entweder das ganze Jahr über oder während der Wintermonate. Zahlreichen Autor:innen der juristischen Fachliteratur zufolge verstößt die Anbindehaltung gegen § 2 des TierSchG und ist darüber hinaus regelmäßig gemäß § 17 TierSchG strafbar, da diese Haltungsform die Rinder massiv in ihren Grundbedürfnissen einschränkt und massive Leiden verursacht. Wir streben ein Verbot der Praktiken an.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508120035 (PDF - 2.048 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.09.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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