Regelungsvorhaben
Handlungsaufforderung: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527 in der Türkei
Angegeben von:
PETA Deutschland e.V. (R002485)
am
27.08.2025
Beschreibung:
Aufforderung zur Handlung betreffend des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527 in der Türkei. Eine Gesetzesvorlage der türkischen Regierung sieht vor, heimatlose Hunde einzufangen und nach 30 Tagen zu töten, sollten sie innerhalb dieses Zeitraums nicht vermittelt werden. Das neue Gesetz verpflichtet Kommunen dazu, Streuner einzufangen und in Tierheimen unterzubringen. Wenn möglich, sollen sie an künftige Halter vermittelt werden, was in der Regel kaum gelingt. Stufen Veterinäre die Straßentiere aber als krank oder aggressiv ein, können sie eingeschläfert werden. Schätzungen zufolge gibt es vier Millionen Straßenhunde in der Türkei. Die Zahl der Tierheimplätze wird mit rund 100.000 angegeben.
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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