Regelungsvorhaben

Handlungsaufforderung: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527 in der Türkei

Angegeben von:
PETA Deutschland e.V. (R002485) am 27.08.2025

Beschreibung:
Aufforderung zur Handlung betreffend des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527 in der Türkei. Eine Gesetzesvorlage der türkischen Regierung sieht vor, heimatlose Hunde einzufangen und nach 30 Tagen zu töten, sollten sie innerhalb dieses Zeitraums nicht vermittelt werden. Das neue Gesetz verpflichtet Kommunen dazu, Streuner einzufangen und in Tierheimen unterzubringen. Wenn möglich, sollen sie an künftige Halter vermittelt werden, was in der Regel kaum gelingt. Stufen Veterinäre die Straßentiere aber als krank oder aggressiv ein, können sie eingeschläfert werden. Schätzungen zufolge gibt es vier Millionen Straßenhunde in der Türkei. Die Zahl der Tierheimplätze wird mit rund 100.000 angegeben.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508070015 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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