Regelungsvorhaben
Optimierung des Verfahrens zum Abschluss von Versorgungsverträgen gemäß § 132l SGB V - außerklinische Intensivpflege (AKI)
Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
26.08.2025
Beschreibung:
Die Krankenkassen verzögern Verträge über die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI). Diese Situation ist unhaltbar und gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege in ganz Deutschland. Deswegen schlägt der bpa vor, dass Leistungserbringer einen Anspruch auf Vertragsschluss für Leistungen der AKI haben, wenn diese den Anforderungen der geltenden Rahmenempfehlungen gerecht werden. Der bpa fordert außerdem, auch den Vereinigungen der Leistungserbringer die Möglichkeit einzuräumen, durch kollektive Verfahren für Gruppen von Leistungserbringern die Verträge zu schließen.
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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