Regelungsvorhaben

Folgeregelung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), Fokus Biomethaneinspeisung; Biogasquote im Gebäudesektor

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 26.08.2025

Beschreibung:
- Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Netzanschluss von Biogasanlagen laufen mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende 2025 aus. - In der weiteren Diskussion über eine Folgeregelung der GasNZV muss mindestens der Schwellenwert so gesetzt werden, dass er wirklich nur die absolut (wirtschaftlich) sinnvollen Anlagen adressiert. Zusätzlich muss zwingend darauf geachtet werden, dass die 75/25-Regelung fällt und die Anlagenbetreiber sich ab dem ersten Meter Netzbau finanziell stärker einbringen sollen. - Der Vorschlag möchte von der Angebotsseite kommen und alle Gasvertriebe zur (bilanziellen) Beimischung von Biogas verpflichten, bei Produkten, die im Gebäudesektor genutzt werden. - Die Diskussion einer Biogasquote im Gebäudesektor sollte beendet werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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