Regelungsvorhaben

Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 26.08.2025

Beschreibung:
Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Datum des Referentenentwurfs: 19.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508260008 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

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