Regelungsvorhaben

Wir fordern eine engagierte Umsetzung der EnWG Novelle: § 42c EnWG

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 22.08.2025

Beschreibung:
Wir begrüßen das ab 1. Juni 2026 geltende Energy Sharing gemäß § 42c EnWG. Dies stellt jedoch nur eine Minimalumsetzung dar. Es sollten alle Hebel für die kommunale Energiewende gesehen werden und vor allem auch praxistauglich und systemdienlich gestaltet werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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