Regelungsvorhaben
Wir fordern eine engagierte Umsetzung der EnWG Novelle: § 42c EnWG
Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683)
am
22.08.2025
Beschreibung:
Wir begrüßen das ab 1. Juni 2026 geltende Energy Sharing gemäß § 42c EnWG. Dies stellt jedoch nur eine Minimalumsetzung dar. Es sollten alle Hebel für die kommunale Energiewende gesehen werden und vor allem auch praxistauglich und systemdienlich gestaltet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang)
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]