Regelungsvorhaben

Umweltfreundgerechte Ausgestaltung des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 22.08.2025

Beschreibung:
Die Vergabe muss Umweltkriterien verpflichtend berücksichtigen, so wie zum Teil im Vorgängerentwurf des Vergabetransformationspakets vorgesehen. Dies betrifft insb. die Rücknahme der Abschwächungen durch Streichung des §120a GWB (d.h. Soll-Regelungen, Negativlisten, ökologischer Produkt – und Best-Practice Pools). Umweltfreundlichkeit soll bei der Vergabe als gleichwertiges Kriterium zur Wirtschaftlichkeit behandelt werden, außerdem soleln Ziel- &Grenzwerte für Ressourcenschutz festgelegt und die Abfallhierarchie verbindlich umgesetzt werden, bspw. über Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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