Regelungsvorhaben

Klimafreundlichere Ausgestaltung der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 22.08.2025

Beschreibung:
CCS und CCU als Risikotechnologien dürfen nur dort zur Anwendung kommen, wo es keine Alternativen gibt. Dies ist im Gesetzentwurf und in der Begründung zu berücksichtigen. Es sollte keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Gaskraftwerke geben. Und keine CO2-Speicherung in der deutschen AWZ und Beeinträchtigung von Offshore-Windenergie und Meeresschutz. Es darf keine Beschneidung von Bürgerbeteiligung und Klagemöglichkeiten geben. Wir lehnen die Einstufung für Leitungen und Speicher als von “überragendem öffentlichem Interesse” deshalb ab.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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