Regelungsvorhaben

Einführung eines Rechtsstatus Leaving Care

Angegeben von:
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) (R007166) am 22.08.2025

Beschreibung:
Careleaver*innen brauchen einen eigenen Rechtsstatus. Ein Status, der ihre spezifische Situation anerkennt und sicherstellt, dass Sozialleistungen – ohne auf Auskünfte der Eltern angewiesen zu sein – gewährt werden und kein Kontakt zu ihren Eltern erzwungen wird. Die Jugendämter kennen ihre Geschichte bereits. Andere Behörden sollten diesen bereits festgestellten Unterstützungsbedarf anerkennen und Daten entsprechend austauschen bzw. beschaffen, statt Careleaver*innen zusätzlichen bürokratischen und potenziell retraumatisierenden Hürden auszusetzen. Wie der Bundesfamilienausschuss am 5. Juni 2024 fraktionsübergreifend festgestellt hat (s.u.), stellt die aktuelle Rechtslage Careleaver*innen vor große Herausforderungen und erschwert ihnen den Weg in ein eigenständiges Leben.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505230009 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

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