Regelungsvorhaben

Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) (R000091) am 18.08.2025

Beschreibung:
Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508200005 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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