Regelungsvorhaben
Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) (R000091)
am
18.08.2025
Beschreibung:
Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher
kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument
(Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und
die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent
aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.08.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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