Regelungsvorhaben
§ 45 Abs. 2 SGBVIII
Angegeben von:
TechnaNova (R005631)
am
17.08.2025
Beschreibung:
Kitas lassen beim Zeckenstich das Kind von den Eltern abholen, wonach die Zeckenentfernung durch den Arzt erfolgt. Dies steht im Widerspruch zum RKI, das die schellstmögliche Zeckenentfernung fordert. Damit das Wohl der Kinder gewährleistet ist, muß § 45 Abs. 2 SGB VIII insofern konkretisiert werden, dass die verantwortlichen Kitaträger ein Angebot schnellstmögicher Zeckenentfernung in der Kita machen.
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]