Regelungsvorhaben
Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Angegeben von:
TUI AG (R001264)
am
12.08.2025
Beschreibung:
Die EU-Kommission hat 2013 eine umfassende Reform der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 angestoßen. Das Thema wird aktuell neu diskutiert. Laut Verordnung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen zu. Es sei denn, es liegen "außerordentliche Umstände" vor. Für die außerordentlichen Umstände fehlt eine klare Definition. TUI unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, eine abschließende Liste "außerordentlicher Umstände" einzuführen. Darüber hinaus unterstützt TUI die Anpassung der zeitlichen Schwellenwerte für Verspätungen, um etwa Ersatzflugzeuge innerhalb einer realistischen Zeitspanne bereitstellen zu können.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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