Regelungsvorhaben
Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
12.08.2025
Beschreibung:
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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