Regelungsvorhaben
Klarstellungen/Präzisierungen insbesondere hinsichtlich der Reichweite und des Anwendungsbereichs des Bundestariftreuegesetzes
Angegeben von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415)
am
11.08.2025
Beschreibung:
Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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