Regelungsvorhaben
Präzisierung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Angegeben von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415)
am
11.08.2025
Beschreibung:
Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 361/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Vorgang)
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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