Regelungsvorhaben
Überprüfung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahr-zeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
Angegeben von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415)
am
11.08.2025
Beschreibung:
Das Verbot gemäß § 8 Absatz 2 der LKWÜberlStVAusnV, gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern zu dürfen, ist wesentliches Hindernis für den Einsatz von Lang-Lkw in der Stückgutlogistik in Deutschland. Während der Transport als gefährlich klassifizierter Handelswaren in UN-geprüften Gebinden und Verpackungen in konventionellen Sattel- und Gliederzügen bis zur höchstzulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheiten gemäß ADR sicherheitstechnisch unbedenklich ist, ist deren Transport in Lang-Lkw nur eingeschränkt möglich. Sicherheitstechnisch ist dies nicht nachvollziehbar. Daher strebt der DSLV eine Ergänzung an mit dem Ziel, verpackte gefährliche Güter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die intern. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zuzulassen.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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