Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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RED III

Angegeben von:
wpd onshore GmbH & Co. KG (R001087) am 11.08.2025

Beschreibung:
Die Erklärung der best. Windenergiegebiete i.S.v. § 2 (1) WindBG zu Beschleunigungsgebieten (RED III, Artikel 15c, Abs. 4) muss schnellstmöglich erfolgen. Die Geltungsdauer des § 6 WindBG nach EU-Notfallverordnung muss wie geplant und angekündigt auf den 30. Juni 2025 verlängert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie Datum des Referentenentwurfs: 21.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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