Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Regelung des elektronischen Widerrufsbuttons
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
07.08.2025
Beschreibung:
§ 356a Abs. 1 BGB-E soll dahingehend präzisiert werden, dass die elektronische Widerrufsfunktion nicht individualisiert und fortlaufend für jeden Einzelfall eingeblendet werden muss, sondern allgemein während der Widerrufsfrist verfügbar sein soll. Zudem soll klargestellt werden, dass die Pflicht zur Bereitstellung nur für Online-Benutzeroberflächen gilt, die vom Unternehmer selbst betrieben oder kontrolliert werden. Eine Ausweitung auf Drittplattformen wie Vergleichs- oder Vermittlungsportale soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten und unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang)
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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