Regelungsvorhaben
Rechtssichere Ausgestaltung des Begriffs Kundenanlage, um weiterhin Mieterstromprojekte umzusetzen
Angegeben von:
Green Planet Energy eG (R002733)
am
06.08.2025
Beschreibung:
Nach einem Urteil des EuGH bzw. BGH wurde der bestehende Kundenanlagen-Begriff als europarechtswidrig eingestuft. Es fehlt nun eine rechtssichere Ausgestaltung, damit weiterhin Kundenanlagen genutzt werden können, ohne dass die Betreiber als Netzbetreiber eingestuft werden. Ziel des Vorhabens ist eine Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie.
- Energienetze [alle RV hierzu]