Regelungsvorhaben
EmpCo: Logos von Umweltverbänden sollen nicht automatisch Nachhaltigkeitssiegel darstellen
Angegeben von:
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. (R001667)
am
05.08.2025
Beschreibung:
Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Vorgang)
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]