Regelungsvorhaben
GEG Gebäudeenergiegesetz & BEG
Angegeben von:
KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen (R005388)
am
03.08.2025
Beschreibung:
Das GEG sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
Das GEG muss dynamisch auf die jeweils gültigen Normen verweisen, um technische Neuentwicklungen abbilden zu können
Gleichstellung von modernsten Infrarothallenheizungen: energieflexible IR-Technologien (z.B. Fair.AIdH-Technologie) sind mit der Wärmepumpe gleich zu setzen
Anpassung der Gebäudespezifikation zur Differenzierung zwischen Geschoss- und Hallenbauten
CO2 Reduktion statt nur Erneuerbare Energien (Substitution) als Maßstab
Systembedingte Effizienzgewinne müssen mit der Nutzung Erneuerbare-Energieanteile gleichgestellt werden
Technologieoffene Förderpolitik: die Höhe der Förderung sollte sich an der Höhe der CO2-Einsparungen orientieren
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]