Regelungsvorhaben
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
01.08.2025
Beschreibung:
Das Gesetz ermöglicht den Ländern und dem Bund, sich im Wege des „Opt out“ ein zusätzliches Jahr bei der Einführung der elektronischen Akte zu verschaffen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern (Vorgang)
- Digitalisierung [alle RV hierzu]