Regelungsvorhaben

Einführung der elektronischen Akte in der Justiz

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 01.08.2025

Beschreibung:
Das Gesetz ermöglicht den Ländern und dem Bund, sich im Wege des „Opt out“ ein zusätzliches Jahr bei der Einführung der elektronischen Akte zu verschaffen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (5)

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