Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Ausnahme von Ex-Smartphones, Tablets unter dem delegierten Rechtsakt unter der Ökodesign Richtlinie (EU)2023/1670

Angegeben von:
ZVEI e.V. (R002101) am 31.07.2025

Beschreibung:
Ex-Smartphones und Tablets sind hochspezialisierte Geräte für explosionsgefährdete Bereiche und unterliegen sicherheitstechnischen Anforderungen der ATEX-Richtlinie, die unter anderem spezialisierte Reparaturen mit besonderen Werkzeugen vorschreiben. Die neue EU-Verordnung 2023/1670 zu Ökodesign fordert jedoch, dass Reparaturen durch Allgemeinwerkzeuge und nicht-spezialisiertes Personal möglich sein müssen – ein klarer Widerspruch zur ATEX-Richtlinie. Da Ex-Geräte nicht für den Verbrauchermarkt bestimmt sind, fordert der ZVEI deren ausdrückliche Ausnahmeregelung im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung. Eine solche Ausnahme ist notwendig, um die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten und Herstellern Rechtssicherheit zu geben.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507310019 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.04.2025 an:

      • Bundesregierung

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