Regelungsvorhaben
Ausnahme von Ex-Smartphones, Tablets unter dem delegierten Rechtsakt unter der Ökodesign Richtlinie (EU)2023/1670
Angegeben von:
ZVEI e.V. (R002101)
am
31.07.2025
Beschreibung:
Ex-Smartphones und Tablets sind hochspezialisierte Geräte für explosionsgefährdete Bereiche und unterliegen sicherheitstechnischen Anforderungen der ATEX-Richtlinie, die unter anderem spezialisierte Reparaturen mit besonderen Werkzeugen vorschreiben. Die neue EU-Verordnung 2023/1670 zu Ökodesign fordert jedoch, dass Reparaturen durch Allgemeinwerkzeuge und nicht-spezialisiertes Personal möglich sein müssen – ein klarer Widerspruch zur ATEX-Richtlinie.
Da Ex-Geräte nicht für den Verbrauchermarkt bestimmt sind, fordert der ZVEI deren ausdrückliche Ausnahmeregelung im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung. Eine solche Ausnahme ist notwendig, um die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten und Herstellern Rechtssicherheit zu geben.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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