Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Gefahrenbewertung von Ethanol (Alkohol) nach EU-Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR-Verfahren)

Angegeben von:
Pro Generika e.V. (R000211) am 30.07.2025

Beschreibung:
Gefahrenbewertung von Ethanol (Alkohol) nach EU-Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR-Verfahren) und dem nachgelagerten Verfahren zur harmonisierten Einstufung und Kenn-zeichnung (CLH-Verfahren) unter der “Classification, Labelling and Packaging”-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ethanol (Alkohol) soll in diesem Verfahren in eine höhere Gefahrenklasse eingestuft werden, was unabsehbare Folgen hätte für die Handdesinfektion, Abläufe in Arztpraxen/Krankenhäusern und auch für die pharmazeutische Produktion. Wir fordern, die unsachgemäße Neueinstufung von Ethanol als CMR-Stoff zu verhindern und die laufenden Verfahren auf EU-Ebene zum jetzigen Zeitpunkt endgültig zu beenden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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