Regelungsvorhaben
Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie 2009/128/EG Sustainable Use Directive in nationales Recht.
Angegeben von:
ClientEarth gGmbH (R003753)
am
29.07.2025
Beschreibung:
Der integrierte Pflanzenschutz (IP) ist durch die EU-Pestizid-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG Sustainable Use Directive, SUD 15 seit über zehn Jahren verbindlich vorgeschrieben, wurde jedoch bislang nicht in nationales Recht überführt. Die Bundesregierung muss die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes endlich rechtsverbindlich in nationales Recht überführen – in Einklang mit dem EU-Recht. Zudem bedarf es einer Überarbeitung der Grundsätze der "guten fachlichen Praxis“ im Pflanzenschutz. Denn die Leitlinien sind veraltet und entsprechen nicht den Vorgaben der EU-Pestizid-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2507290035 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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