Regelungsvorhaben
Verhinderung von unangemessener bürokratischer Belastung der Unternehmen durch Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
29.07.2025
Beschreibung:
Das Gesetz soll die europäischen Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umsetzen. Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Mit Blick auf das derzeit laufende Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene plädieren wir jedoch dafür, die Umsetzung in nationales Recht weiter auszusetzen und erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens anzugehen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]