Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verhinderung von unangemessener bürokratischer Belastung der Unternehmen durch Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989) am 29.07.2025

Beschreibung:
Das Gesetz soll die europäischen Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umsetzen. Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Mit Blick auf das derzeit laufende Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene plädieren wir jedoch dafür, die Umsetzung in nationales Recht weiter auszusetzen und erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens anzugehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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