Regelungsvorhaben
Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL)
Angegeben von:
Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. (R006485)
am
25.07.2025
Beschreibung:
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Bauteile und
Außenwandbekleidungen in Holzbauweise
Fassung Oktober 2020
Diese Richtlinie gilt für Gebäude der
Gebäudeklasse 4 und 5, deren tragende,
aussteifende oder raumabschließende Bauteile
hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach §
26 Abs. 2 Satz 3 MBO1 sein müssen und die
davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO1
aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Abschnitt 4 dieser Richtlinie gilt auch für Wände
anstelle von Brandwänden gemäß § 30 Abs. 3
Satz 2 Nr. 2 MBO1 in Gebäuden der
Gebäudeklasse 3.
Darüber hinaus regelt die Richtlinie
Außenwandbekleidungen aus Holz und
Holzwerkstoffen nach § 28 Abs. 5 Satz 2 MBO1
an Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]