Regelungsvorhaben
Zielgruppenspezifische Erleichterungen bei der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vornehmen
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
25.07.2025
Beschreibung:
Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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